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Zwangsvollstreckung

Das Vollstreckungsgericht ist beispielsweise zuständig für:

  • Pfändungen von Forderungen oder sonstiger Ansprüche (z. B. Arbeitseinkommen)
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz
  • Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Erteilung von Abschriften der abgegebenen Vermögensverzeichnisse

Seit 01. April 2016 haben Gläubiger für den Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieher das durch die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV; hier: § 5) vom 26.09.2015 festgelegte Formular zu verwenden.

Das Formular finden Sie hier:

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise zu Zahlungen an die Behörde:

Aufgrund Verordnung dürfen in Bayern Schecks als Zahlungsmittel seit dem
1. November 2016 nicht mehr angenommen werden, es sei denn die Scheckzahlung ist durch eine Rechtsvorschrift gestattet (z.B. § 69 Abs. 2 ZVG – Bietersicherheit in Zwangsversteigerungsverfahren).

Zahlungen sind grundsätzlich unbar vorzunehmen.

Dies kann wie folgt geschehen:

  • Einzahlung oder Überweisung auf ein Konto der Landesjustizkasse Bamberg
  • Erteilung einer Einzugsermächtigung an die Landesjustizkasse Bamberg von einem Inlandskonto
  • Verwendung eines Gerichtskostenstemplers (falls vorhanden)

Geben Sie bei Einzahlung oder Überweisung, Erteilung einer Einzugsermächtigung, bitte unbedingt das Gericht und die Sache genau an; ferner das gerichtliche Aktenzeichen soweit es Ihnen bekannt ist. Nur dann ist eine Zuordnung der Zahlung möglich!

Die Bankverbindung der Landesjustizkasse Bamberg ür die Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen finden Sie auf der Startseite des Amtsgerichts Bamberg.

Erreichbarkeit

Die Serviceeinheit des Vollstreckungsgerichts ist wie folgt im Zimmer 206 erreichbar:

A - H, I, Q, R:
Telefon: 0951 / 833-2206 

K, S - Z:
Telefon: 0951 / 833-2210

J, L, M, N, O, P:
Telefon: 0951 / 833-2210 


Fax: 0951 / 833-2255

Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Verfahrensübersicht