Rechtsantragstelle
Amtsgericht Bamberg
- Rechtsantragstelle -
Erdgeschoss Zimmer 017
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg (Hausanschrift)
Telefon: 0951/833-2017
Telefax: 0951/833-2275
Sprechzeiten:
Die Rechtsantragstelle ist Montag bis Freitag von 9 - 12 Uhr besetzt.
Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u. a.) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Bamberg ist mit einem Rechtspfleger besetzt, der rechtsuchenden Bürgern allgemeine Auskünfte und Hinweise auf andere Hilfsmöglichkeiten bei rechtlichen Problemen geben kann.
Der Rechtspfleger nimmt Anträge in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen zu Protokoll auf.
Zur Rechtsberatung ist der Rechtspfleger nicht befugt. Diese darf grundsätzlich nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
In der Regel sind dies Rechtsanwälte.
Hinweise zur Beratungshilfe
Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc. sowie die Kontoauszüge der letzten zwei Monate vor Ihrem Besuch bei der Rechtsantragstelle. Weiter bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Angaben im Antrag auf Beratungshilfe müssesn VOLLSTÄNDIG und WAHRHEITSGEMÄß sowie an Eides statt versichert werden.
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen, § 49 a I BRAO.
Anspruch auf Beratungshilfe
Die Grundvoraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe sind:
* Vermögen über 10.000,00 € ist nicht vorhanden
* kein zu hohes Einkommen (Anspruch haben also ausschließlich einkommensschwache Bürger)
* Rechtsschutzversicherung wurde nicht abgeschlossen, bzw. diese tritt in der Angelegenheit nicht ein
* Beratungshilfe wurde in dieser Angelegenheit noch nicht bewilligt oder versagt
* Antrag darf nicht mutwillig gestellt sein
* ein gerichtliches Verfahren ist in der Sache bisher nicht anhängig
Informationen
- Justizportal des Bundes und der Länder
-
Vorab-Check und Onlineausfüllung des Beratungshilfeantrages
Unter dem Link kann vom Rechtssuchenden ein Vorab-Check zu den Voraussetzungen der Beratungshilfe gestartet werden.
Außerdem gibt es dort auch die Möglichkeit, den Antrag auf Beratungshilfe online auszufüllen.
-
Bayernportal
Der Antrag auf Beratungshilfe kann ggf. über das BayernPortal eingereicht werden.
Auf der Seite erhalten Sie außerdem weitere Informationen zur Beratungshilfe.
Verfahrensübersicht
- Betreuungsverfahren
- Ermittlungsrichter
- Erzwingungshaft
- Familienverfahren
- Gerichtszahlstelle
- Grundbuchamt
- Hinterlegungen
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Registersachen
- Schifffahrtssachen
- Strafverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung