Ermittlungsrichter
Der Ermittlungsrichter ist zuständig für
- Eröffnung der nach den §§ 230 Abs. 2 und 453 c Abs. 1 StPO erlassenen Haftbefehle auswärtiger Gerichte
- Beschleunigte Verfahren, soweit der Antrag im Rahmen einer Vorführung zur Prüfung der Haftfrage gestellt wird
-
Entscheidungen nach
- dem Polizeiaufgabengesetz
- §§ 161 a Abs. 2 und § 163 c Stopp
- Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29.06.1956 (BGBl. I S. 599)
- Rechtshilfe in Zivil-, Abschiebehaft-, Strafsachen und in allen nicht ausdrücklich geregelten Rechtshilfeangelegenheiten
- Privatklagesachen
Hier finden Sie Informationen über die Service-Einheit des Ermittlungsrichters.
Verfahrensübersicht
- Betreuungsverfahren
- Ermittlungsrichter
- Erzwingungshaft
- Familienverfahren
- Gerichtszahlstelle
- Grundbuchamt
- Hinterlegungen
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Registersachen
- Schifffahrtssachen
- Strafverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung