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Strafverfahren

Das Strafgericht ist zuständig für die

  • Strafsachen, Bußgeldsachen, Privatklagesachen und beschleunigten Verfahren (sog. Schnellrichter),
    wenn der Strafrichter bzw. das Schöffengericht oder das erweiterte Schöffengericht entscheidet,
  • Verfahren nach § 2 Abs. 3 Binnenschifffahrts-Verfügung
    (Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten)
  • Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende,
    wenn der Strafrichter als Jugendrichter bzw. das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) entscheidet,
  • richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren, Freiheitsentziehungssachen (bes. Asylverfahren) sowie Rechtshilfesachen,
  • Bewährungsverfahren bei Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen,
  • Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung.

Sprechzeiten

Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Während der öffentlichen Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.

Die Sitzungssäle befinden sich in der Regel im Erdgeschoss des Amtsgerichtsgebäudes.

In Einzelfällen finden auch Sitzungen in einem Saal in der 3. Etage statt.


Geschäftsstellen (Serviceeinheiten)

Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg


Erreichbarkeit der Serviceeinheiten:
Maßgebend ist die arabische Ziffer am Beginn des Geschäftszeichens. Dieses befindet sich auf dem Schreiben des Gerichts, ebenso die Telefondurchwahl des zuständigen Sachbearbeiters.

1 Cs ... = Geschäftsstelle 1;
14 OWi ... = Geschäftsstelle 14 usw.

Verfahrensübersicht