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Registersachen

Das Registergericht ist für die nachfolgend aufgeführten Eintragungen zuständig:

  • Handelsregister:
    Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)
  • Partnerschaftsregister:
    Partnerschaftsgesellschaften
  • Genossenschaftsregister:
    Genossenschaften (eG)
  • Vereinsregister:
    Vereine (e. V.)
  • Güterrechtsregister:
    Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern

Erreichbarkeit

Amtsgericht Bamberg
-Registergericht-
Erdgeschoß, Zimmer 015,
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg (Hausanschrift)

Telefon: 0951 / 833-2043, 2061, 2062
Telefax: 0951 / 833-2015
E-Mail: ag_ba_registergericht@ag-ba.bayern.de 

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Auskünfte

Auskünfte aus den Registern sind möglich durch

  • Online-Auskunft über Internet; Informationen hierzu erhalten Sie unter: Handelsregister.de
  • Gewährung persönlicher Einsicht direkt beim Amtsgericht Bamberg -Registergericht-, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg (Erdgeschoß, Zimmer 015)
  • Erteilung von Ausdrucken aus den Registern bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags, der per Post, per Telefax (0951/833-2015) oder per E-Mail einzureichen sind.

Formular zum Herunterladen

Bei Fragen und Problemen in Vereinsregistersachen begeben Sie sich bitte in das Amtsgericht auf Zimmer 015 (Erdgeschoß),

Die Sachbearbeiter erreichen Sie unter:
Telefon: 0951 / 833-2043, -2062, -2061,
Telefax: 0951 / 833-2015.

Telefonische Auskünfte aus den Registern sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden nicht erteilt.

"Angeboten" von privaten Wirtschaftverlagen

Immer häufiger erhalten Firmen "Angebote", deren Grundlage vorher im Bundesanzeiger gedruckte Bekanntmachungen des Registergerichts über die jeweiligen Firmen sind.

Angeboten werden unter anderem die Registrierung der Daten und der Abruf aller registrierten Daten. Diese "Angebote" erfolgen nicht nur bei Neueintragungen von Firmen, sondern auch bei Veränderungen bestehender Firmen wie z. B. Geschäftsführeränderungen. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages gefordert, der die Veröffentlichungsentgelte im Bundesanzeiger bzw. im örtlich bestimmen Blatt weit überschreitet.

Diese Angebote sind zum Teil einer vermeintlichen Gerichtskostenrechnung nachempfunden und/oder enthalten teilweise Anzeigenauszüge, die über eine erfolgte Handelsregistereintragung informieren sollen.
Hierbei handelt es sich um privatrechtliche Vertragsangebote, die mit dem gerichtlichen Verfahren nichts zu tun haben.

Die Kostenrechnungen des Gerichts werden ausschließlich von der Landesjustizkasse Bamberg übersandt und zwar etwa drei bis fünf Wochen nach der erfolgten Veröffentlichung der jeweiligen Eintragungen. Auch wird den Eintragungsmitteilungen an die Firmen bei allen Eintragungen im Handelsregister ein entsprechendes Hinweisblatt beigefügt.

Verfahrensübersicht