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Nachlassverfahren

Zuständigkeit des Nachlassgerichts

Das Amtsgericht Bamberg - Nachlassgericht - ist bei Nachlassverfahren örtlich zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Bamberg hat.

Das Nachlassgericht ist sachlich insbesondere zuständig für:

  • Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
  • Ermittlung der Erben
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge)
  • Erteilung von Erbscheinen, Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Sicherungsmaßnahmen bis zur Ermittlung der Erben, insbesondere Nachlasspflegschaften
  • Entgegennahme und Beurkundung der Ausschlagung der Erbschaft


Nicht zuständig ist das Nachlassgericht jedoch für die

  • rechtliche Beratung der Beteiligten im Allgemeinen
  • Beratung über inhaltliche Gestaltung von Testamenten
  • Beratung über laufende Fristen im Falle einer Erbausschlagung
  • Inventarisierung des Nachlasses
  • Kündigung und Auflösung von Wohnungen
  • Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten der Erben untereinander
  • Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Auszahlung der Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse
  • Erteilung von Informationen zur Erbschaft- und Schenkungssteuer

Hinsichtlich des letzten Punktes wird auf den Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Steuern verwiesen:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Erbschaft-_und_Schenkungsteuer...

Verwahrung/Rückgabe von Testamenten und Erbverträgen

Ihr Testament können Sie zuhause aufbewahren oder in die amtliche Verwahrung geben. Ein Testament muss  eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein und sollte Ort und Datum der Errichtung enthalten.

Wenn Sie ihr Testament in amtliche Verwahrung geben wollen, kommen Sie bitte persönlich vorbei und bringen Sie das Testament im Original, Ihren Personalausweis und eine Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Bei gemeinschaftlichen Testamenten sollten grundsätzlich beide Ehegatten erscheinen.

Die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung kann nur an den Verfasser des Testaments persönlich erfolgen, bei Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten grundsätzlich nur an alle Beteiligten.

Auch bei der Rückgabe ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zwingend notwendig. 

Um vorherige telefonische Terminabsprache wird gebeten. 

Beurkundung von Erbausschlagungen

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, bringen Sie bitte mit:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • das Anschreiben des Nachlassgerichtes, aus dem hervorgeht, dass Sie zum Erben berufen sind (soweit vorhanden)
  • Angaben zum Verstorbenen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter Wohnsitz und Sterbeort)
  • Anschrift und Geburtsdaten von Personen, die ansonsten als Erben in Betracht kommen könnten (Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister etc.)
  • Wenn Sie nicht (nur) für sich ausschlagen wollen, sondern (auch) für Ihre minderjährigen Kinder, beachten Sie bitte, dass bei gemeinschaftlicher elterlicher Sorge beide Elternteile ausschlagen müssen.

Erreichbarkeit

Amtsgericht Bamberg
- Nachlassgericht -
Zimmer 102, 109 und 113 im 1. OG
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg (Hausanschrift)

Telefon: 0951 / 833-2113, -2110, -2130, -2109, -2102, -2149
Telefax: 0951 / 833-2080


Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Soweit Sie eine Beurkundung wünschen (Erbschaftsausschlagung oder Erbscheinsantrag) vereinbaren Sie bitte in jedem Fall vorab telefonisch einen Termin. Sie können nicht davon ausgehen, dass während der allgemeinen Sprechzeiten des Nachlassgerichts ein Beurkundungstermin frei ist.

Verfahrensübersicht