Zivilverfahren
Das Zivilgericht ist u. a. zuständig für
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
-
Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis
ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes - Wohnungseigentumssachen
- Arrest und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Kostenfestsetzung
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
- Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
- Anträge auf Beratungshilfe
- Anträge auf Kostenerstattung in Beratungshilfeangelegenheiten
-
Außerdem werden dort bearbeitet:
Klagen und Anträge in Landwirtschafts- und Binnenschifffahrtssachen;
Hinterlegungssachen;
Erreichbarkeit
Geschäftsstelle (Serviceeinheit):
101 C:
Allgemeine Zivilsachen (C)
Telefon: 0951 / 833-2209
102 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Landwirtschaftssachen
Telefon: 0951 / 833-2226
103 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Güterichtersachen
Telefon: 0951 / 833-2207
104 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Wohnungseigentumssachen
Telefon: 0951 / 833-2209
108 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Rechtshilfesachen
Telefon: 0951 / 833-2207
120 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Binnenschifffahrtssachen
Telefon: 0951 / 833-2225
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Während der öffentlichen Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.
Informationen für Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise
Kostenanstieg für Heizung und Strom – Tipps und Ansprechpartner für Mieterinnen
und Mieter
Das Staatsministerium der Justiz hat gemeinsam mit dem Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr, für Familie, Arbeit, Soziales und für Umwelt und Verbraucherschutz einen Informationstext "Kostenanstieg für Heizung und Strom - Tipps und Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter" erstellt.
Die Informationen soll Mieterinnen und Mietern, die aufgrund der aktuellen Energiekostensteigerungen in Zahlungsschwierigkeiten geraten, einen Überblick über bestehende Hilfsmöglichkeiten geben, um drohende Kündigungen und Wohnungsverlust abzuwenden.
Der Text wurde auf der Homepage des Staatsministeriums der Justiz eingestellt und kann unter dem Link www.justiz.bayern.de/service/mieterenergiekrise aufgerufen werden.
Verfahrensübersicht
- Betreuungsverfahren
- Ermittlungsrichter
- Erzwingungshaft
- Familienverfahren
- Gerichtszahlstelle
- Grundbuchamt
- Hinterlegungen
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Registersachen
- Schifffahrtssachen
- Strafverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung
- Betreuungsverfahren
- Ermittlungsrichter
- Erzwingungshaft
- Familienverfahren
- Gerichtszahlstelle
- Grundbuchamt
- Hinterlegungen
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Registersachen
- Schifffahrtssachen
- Strafverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung