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Zivilverfahren

Das Zivilgericht ist u. a. zuständig für

  • alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € Euro (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis
    ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes
  • Wohnungseigentumssachen
  • Arrest und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
  • Anträge auf Kostenfestsetzung
  • Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
  • Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
  • Anträge auf Beratungshilfe
  • Anträge auf Kostenerstattung in Beratungshilfeangelegenheiten
  • Außerdem werden dort bearbeitet:
    Klagen und Anträge in Landwirtschafts- und Binnenschifffahrtssachen;
    Hinterlegungssachen;

Erreichbarkeit

Geschäftsstelle (Serviceeinheit):

101 C:
Allgemeine Zivilsachen (C)
Telefon: 0951 / 833-2209 

102 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Landwirtschaftssachen
Telefon: 0951 / 833-2226  

103 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Güterichtersachen
Telefon: 0951 / 833-2207 

104 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Wohnungseigentumssachen
Telefon: 0951 / 833-2209  

108 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Rechtshilfesachen
Telefon: 0951 / 833-2207  

120 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Binnenschifffahrtssachen
Telefon: 0951 / 833-2225


Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Während der öffentlichen Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.

Informationen für Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise

Kostenanstieg für Heizung und Strom – Tipps und Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter

Das Staatsministerium der Justiz hat gemeinsam mit dem Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr, für Familie, Arbeit, Soziales und für Umwelt und Verbraucherschutz einen Informationstext "Kostenanstieg für Heizung und Strom - Tipps und Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter" erstellt. 

Die Informationen soll Mieterinnen und Mietern, die aufgrund der aktuellen Energiekostensteigerungen in Zahlungsschwierigkeiten geraten, einen Überblick über bestehende Hilfsmöglichkeiten geben, um drohende Kündigungen und Wohnungsverlust abzuwenden. 

Der Text wurde auf der Homepage des Staatsministeriums der Justiz eingestellt und kann unter dem Link www.justiz.bayern.de/service/mieterenergiekrise aufgerufen werden. 

Verfahrensübersicht