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Amtsgericht Erlangen

Adoptionen

Adoption oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.

Die Entscheidung über eine Adoption gehört zu den Aufgaben des Familiengerichts.

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