Zivilverfahren
Willkommen auf der Seite der Zivilabteilung!
Die Zivilabteilung ist zuständig zur Verhandlung von Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (darüberliegende Streitwerte werden vor dem Landgericht verhandelt, bei welchem Anwaltszwang besteht) bzw. für Mietrechtsstreitigkeiten unabhängig von der Höhe des Streitwerts.
-
Bitte halten Sie bei Anrufen das Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens parat.
Welche Serviceeinheit zuständig ist, lässt sich an der Referatskennzahl ("Vorzahl") im Aktenzeichen (Ziffer vor dem Buchstaben z.B. 3 C) feststellen.
Die unten angegebene Durchwahlnummer hängen Sie unserer Kopfnummer an. Diese lautet
09131/782-
-
Vorzahlen 1, 4, 10 -428
-
Vorzahl 3 -433
-
Vorzahl 5 -410
- Vorzahl 6 -412, -429
- Vorzahl 11 -415
-
Vorzahlen 1, 4, 10 -428