Betreuungsverfahren
Herzlich Willkommen auf der Seite des Betreuungsgerichts!
Eine Betreuung wird für Erwachsene eingerichtet, wenn diese aufgrund ihrer körperlichen oder mentalen Verfassung ihre Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst regeln können.
In diesem Fall wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, dessen Handeln -speziell im finanziellen Bereich- vom Gericht überwacht wird.
Es ist aber auch unsere Aufgabe bei Problemen zu unterstützen und zu helfen, wo uns dies möglich ist. Hierzu gibt es ein persönliches Gespräch mit dem Betreuer, welches nach seiner Bestellung mit ihm geführt wird.
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Welche Serviceeinheit zuständig ist, lässt sich an der Referatskennzahl ("Vorzahl") im Aktenzeichen (1. Ziffer vor der römischen "XVII", z.B. 3 XVII), sowie der Endziffer des Aktenzeichens z.B. 3 XVII 301/18) feststellen.
Die Durchwahlnummer hängen Sie unserer Kopfnummer an. Diese lautet
09131/782-
Vorzahl 1: -320 (Endziffer 3-0); -316 (Endziffer 1, 2)
Vorzahl 2: -311 (Endziffer 1-7); -334 Endziffer 8-0)
Vorzahl 3: -314 (Endziffer 7-0); -334 (Endziffer 3-6); -316 (Endziffer 1, 2)
Vorzahl 4: -318Vorzahl 5: -312 (Endziffer 1-6); -314 (Endziffer 7-0)
Vorzahlen 6/7: -320
Vorzahl 7: -320 (Endziffer 1-7); -318 (Endziffer 8-0)
Vorzahl 8: -317
Vorzahl 9: -318
Vorzahl 10: -320
Per Fax sind wir leider nicht mehr erreichbar. Dies hat mit datenschutzrechtlichen Bedenken beim Faxversand zu tun.
Sie erreichen uns per Brief oder über den elektronischen Rechtsverkehr. Berufsbetreuer bitten wir das elektronische Bürger- und Behörenpostfach zu nutzen. Privatpersonen können über die BayernID mit ihrem elektronischen Personalausweis elektronisch signierte Schreiben einreichen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.ejustice.bayern. -
Alle verfügbaren Anträge und Formulare finden Sie in unserem Formularcenter.
Allgemeine Informationen:
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Die Vorsorgevollmacht kann -je nach Umfang- eine Betreuung ersetzen und somit überflüssig machen. Solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann -auch bei bereits bestehender Betreuung- eine solche Vollmacht erteilt werden.
Nähere Informationen inkl. einem Vordruck enthält die Broschüre des Justizministiums, die kostenfrei zum Download bereitsteht.
Verfügen Sie z.B. über ein Grundstück, ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch, kann der Bevollmächtigte nur dann wirksam Änderungen oder Verkäufe vornehmen, wenn die Vorsorgevollmacht notariell oder durch die Betreuungsstelle bei Stadt oder Landratsamt beglaubigt worden ist.
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Seit Montag, dem 11.10.2021 arbeitet das Betreuungsgericht Erlangen mit der elektronischen Akte. Eingehende Post wird gescannt, Papierakten werden nicht mehr geführt.
Eingereichte Unterlagen werden nur zurückgeben, wenn Sie konkret darum bitten.
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Können Rechnungslegungen künftig elektronisch eingereicht werden?
Ja, sie können wählen, ob Sie uns diese elektronisch oder in Papier übersenden.
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Reichen Sie Schreiben elektronisch ein, ist ein gesondertes Anschreiben nicht nötig. Es genügt die Übermittlung Ihres Schreibens (mit Adressatz und Aktenzeichen) in der Anlage.
Wenn Ihre Software die Angabe eines Betreffs oder Aktenzeichens ermöglicht, nutzen Sie dies bitte. Es erleichtert die korrekte Zuordnung in unserem System.
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Seit Montag, dem 11.10.2021 arbeitet das Betreuungsgericht Erlangen mit der elektronischen Akte. Eingehende Post wird gescannt, Papierakten werden nicht mehr geführt.