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Amtsgericht Erlangen

Beratungshilfe

Gesetzbuch


Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt selbst nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht.


Der Berechtigungsschein wird gebührenfrei erteilt. Der Anwalt, den Sie selbst suchen müssen, kann von Ihnen aber 15,-- € verlangen.


Voraussetzungen für Beratungshilfe
  • geringes Einkommen
  • Vermögen unter 10.000 € (Bausparverträge, Lebens-, Rentenversicherungen etc. -außer riester- oder vergleichbar geförderte- zählen mit)

    Dieser Freibetrag erhöht sich für jede unterhaltsberechtigte Person um 500 €.
  • Sie selbst haben bereits versucht das rechtliche Problem zu lösen
  • weitere Hilfen, wie Beratung beim Jugendamt (z.B. zu Kindesunterhalt,  Umgang mit den Kindern [§ 18 SGB VIII], Vaterschaftsfeststellung [§ 52a SGB VIII]), der  Schuldnerberatung (z.B. wg. Verbraucherinsolvenzverfahren) haben bereits stattgefunden und es gibt keine Rechtsschutzversicherung, die die Anwaltskosten übernimmt
  • es ist noch kein Gerichtsverfahren anhängig. Ging Ihnen bereits eine Klage oder Anspruchsbegründung zu, kann nur noch Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
  • das in unserem Formularcenter verfügbare Formular wird für den Antrag benutzt (Formularzwang).

    Wenn Sie den Antrag persönlich stellen möchten, wenden Sie sich bitte an den Servicepoint und bringen die notwendigen Unterlagen und nach Möglichkeit den vorbereiteten Antrag mit.
notwendige Unterlagen für den Antrag auf Beratungshilfe
  • Einkommensnachweise oder aktueller Arbeitslosengeld-/Sozialhilfebescheid
  • alle Kontoauszüge der letzten 3 Monate (auch als Nachweis über Unterhaltszahlung, Miete usw.)
  • Belege zu weiteren Vermögenswerten (Rückkaufswert Lebens- oder Rentenversicherung, Sparkonten, Bausparverträgen, Nachweis über riester- oder rürupgeförderte Versicherung)
  • bisheriger Schriftverkehr zu Ihrem rechtlichen Problem
Neuer Online-Service für Beratungshilfe

Auf der Website „Justiz-Services“ können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.

Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht. 

Formulare und Anträge

Alle verfügbaren Formulare und Anträge finden Sie in unserem Formularcenter.

Verfahrensübersicht