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Amtsgericht Erlangen

Zwangsvollstreckung

Willkommen auf der Seite des Vollstreckungsgericht!

Beim Amtsgericht -Vollstreckungsgericht- wird die Vollstreckung in Forderungen (z.B. Lohn- oder Kontopfändung) bearbeitet. 

Für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen sind hingegen die Gerichtsvollzieher zuständig. (Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, also in Grundstücke: siehe "Verfahren bei anderen Gerichten")

Für Anträge auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss herrscht Formularzwang. Alle verfügbaren Formulare und Anträge finden Sie in unserem Formularcenter.


Erreichbarkeit der Serviceeinheit für Forderungspfändungen:

Bitte halten Sie bei Anrufen das Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens parat.

Telefon: 09131/782-421

Fax: 09621962414525

Verfahrensübersicht