Zwangsvollstreckung
Willkommen auf der Seite des Vollstreckungsgericht!
Beim Amtsgericht -Vollstreckungsgericht- wird die Vollstreckung in Forderungen (z.B. Lohn- oder Kontopfändung) bearbeitet.
Für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen sind hingegen die Gerichtsvollzieher zuständig. (Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, also in Grundstücke: siehe "Verfahren bei anderen Gerichten")
Für Anträge auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss herrscht Formularzwang. Alle verfügbaren Formulare und Anträge finden Sie in unserem Formularcenter.
Erreichbarkeit der Serviceeinheit für Forderungspfändungen:
Bitte halten Sie bei Anrufen das Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens parat.
Telefon: 09131/782-421
Fax: 09621962414525