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Amtsgericht Erlangen

Straf- und Bußgeldsachen

Hammer

Willkommen auf der Seite der Strafabteilung!

Die Strafabteilung ist zuständig für die Verhandlung von Strafverfahren.
Für die Verhängung von Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren ist der Strafrichter (Einzelrichter) zuständig. Ist eine Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren möglich, entscheidet das Schöffengericht (1 Berufsrichter und 2 Schöffen).

Außerdem werden hier Einsprüche gegen Bußgeldbescheide (Ordnungswidrigkeiten) verhandelt.

Telefonische Erreichbarkeit:

Bitte halten Sie bei Anrufen das Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens parat.

Die Durchwahl der zuständigen Stelle ist abhängig von der Vorzahl des Aktenzeichens (z.B. 1 Ds...):

  • Referat 1 und 5:

    Endziffer 1-4: -468
    Endziffer 5-0: -467

  • Referat 2, 4 Ls und 6:

    Endziffer 1-6: -465
    Endziffer 7-0: -464

  • Referat 3 und 7:

    Endziffer 1-5: -456
    Endziffer 6-0: -455

  • Referat 4 Cs, Ds, Owi:

    Endziffer 1-6: -471
    Endziffer 7-0: -464

  • Referat 8 (ohne Owi) und 9:

    Alle Endziffern: -451

  • Referat 8 OWi:

    Alle Endziffern: -456

  • Ermittlungsrichter:

    Alle Endziffern: -121

Anträge und Formulare:

Alle verfügbaren Anträge und Formulare finden Sie in unserem Formularcenter.

Verfahrensübersicht