Straf- und Bußgeldsachen
Willkommen auf der Seite der Strafabteilung!
Die Strafabteilung ist zuständig für die Verhandlung von Strafverfahren.
Für die Verhängung von Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren ist der Strafrichter (Einzelrichter) zuständig. Ist eine Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren möglich, entscheidet das Schöffengericht (1 Berufsrichter und 2 Schöffen).
Außerdem werden hier Einsprüche gegen Bußgeldbescheide (Ordnungswidrigkeiten) verhandelt.
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Bitte halten Sie bei Anrufen das Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens parat.
Die Durchwahl der zuständigen Stelle ist abhängig von der Vorzahl des Aktenzeichens (z.B. 1 Ds...):-
Referat 1 und 5:
Endziffer 1-4: -468
Endziffer 5-0: -467
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Referat 2, 4 Ls und 6:
Endziffer 1-6: -465
Endziffer 7-0: -464
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Referat 3 und 7:
Endziffer 1-5: -456
Endziffer 6-0: -455
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Referat 4 Cs, Ds, Owi:
Endziffer 1-6: -471
Endziffer 7-0: -464
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Referat 8 (ohne Owi) und 9:
Alle Endziffern: -451
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Referat 8 OWi:
Alle Endziffern: -456
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Ermittlungsrichter:
Alle Endziffern: -121
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Referat 1 und 5:
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Alle verfügbaren Anträge und Formulare finden Sie in unserem Formularcenter.