Straf- und Bußgeldsachen
Willkommen auf der Seite der Strafabteilung!
Die Strafabteilung ist zuständig für die Verhandlung von Strafverfahren.
Für die Verhängung von Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren ist der Strafrichter (Einzelrichter) zuständig. Ist eine Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren möglich, entscheidet das Schöffengericht (1 Berufsrichter und 2 Schöffen).
Außerdem werden hier Einsprüche gegen Bußgeldbescheide (Ordnungswidrigkeiten) verhandelt.
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