Zahlungen an das Gericht
Die früheren Gerichtszahlstellen wurden abgeschafft.
An das Gericht zu leistende Zahlungen sind ausschließlich an die Landesjustizkasse Bamberg zu richten. Die zur Zahlung notwendigen Daten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Schreiben.
Es wird zu dem darauf hingewiesen, dass:
a) Vorschusszahlungen erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die
Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten
enthält, entrichtet werden sollten;
b) eine Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich ist;
c) eine Vorschusszahlung unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens geleistet werden kann beim Amtsgericht Erlangen nicht möglich ist. Dies wird nur an Amtsgerichten angeboten, die am Sitz eines Landgerichts errichtet sind (z.B. Nürnberg oder Bamberg).
Bei allen Zahlungen ist in jedem Falle das gerichtliche Aktenzeichen mit anzugeben.
Die Bankverbindung entnehmen Sie der Internetseite der Landesjustizkasse Bamberg