Zivilverfahren
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Willkommen auf der Seite der Zivilabteilung!
Die Zivilabteilung ist zuständig zur Verhandlung von Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (darüberliegende Streitwerte werden vor dem Landgericht verhandelt, bei welchem Anwaltszwang besteht) bzw. für Mietrechtsstreitigkeiten unabhängig von der Höhe des Streitwerts.
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Bitte halten Sie bei Anrufen das Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens parat.
Welche Serviceeinheit zuständig ist, lässt sich an der Referatskennzahl ("Vorzahl") im Aktenzeichen (Ziffer vor dem Buchstaben z.B. 3 C) feststellen.
Die unten angegebene Durchwahlnummer hängen Sie unserer Kopfnummer an. Diese lautet
09131/782-
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Vorzahlen 1, 4, 10 -428
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Vorzahl 3 -433
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Vorzahl 5 -410
- Vorzahl 6 -412, -429
- Vorzahl 11 -415
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Vorzahlen 1, 4, 10 -428
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Alle verfügbaren Anträge und Formulare finden Sie in unserem Formularcenter.