Zivilverfahren

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Die Zivilabteilung ist zuständig zur Verhandlung von Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (darüberliegende Streitwerte werden vor dem Landgericht verhandelt, bei welchem Anwaltszwang besteht) bzw. für Mietrechtsstreitigkeiten unabhängig von der Höhe des Streitwerts.
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Alle verfügbaren Anträge und Formulare finden Sie in unserem Formularcenter.