Zwangsvollstreckung
Willkommen auf der Seite des Vollstreckungsgericht!
Beim Amtsgericht -Vollstreckungsgericht- wird die Vollstreckung in Forderungen (z.B. Lohn- oder Kontopfändung) bearbeitet.
Für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen sind hingegen die Gerichtsvollzieher zuständig. (Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, also in Grundstücke: siehe "Verfahren bei anderen Gerichten")
Für Anträge auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss herrscht Formularzwang.
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Alle verfügbaren Anträge und Formulare finden Sie in unserem Formularcenter.