Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle für Familiensachen, Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahren befindet sich im 1. Stock Zimmer 128.
Es ist ein Aufzug vorhanden.
Für alle anderen Angelegenheiten (Betreuungs- und Strafsachen) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Abteilung.
Aufgabe der Rechtsantragstelle ist, Anträge und Erklärungen in Zivil-, Familien- und Zwangsvollstreckungssachen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formrichtig aufzunehmen.
Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht (Anträge auf Ehescheidung sowie Anträge, die bei Arbeitsgerichten, Sozialgerichten oder Verwaltungsgerichten einzureichen sind).
Wichtiger Hinweis:
Die Rechtsantragstelle erteilt keine Rechtsberatung. Diese darf grundsätzlich nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. In der Regel sind dies Rechtsanwälte und Notare (siehe hierzu auch unter Verfahren/Beratungshilfe).
Erreichbarkeit
Telefon: 08682 / 911-256
Telefax: +499621962411556
E-Mail: POSTSTELLE_ZIVILVOLLSTRECKUNG@ag-lf.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Sie erreichen einen Ansprechpartner am Besten zu folgenden Zeiten:
Montag - Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden sind Terminvereinbarungen sinnvoll.