Vormundschaftsverfahren
Das Vormundschaftsgericht in dieser Form gibt es seit der Einführung der FamFG-Reform, die am 01.09.2009 in Kraft getreten ist, nicht mehr.
Vormundschaftsgerichtliche Zuständigkeiten sind an das Große Familiengericht übertragen worden, das Vormundschaftsgericht wurde mit Einführung des FamFG aufgelöst.
Auch Adoptionssachen werden zukünftig vom Großen Familiengericht entschieden.
Weitere Informationen finden sie unter beim Betreuungsverfahren und Familienverfahren.