Bereitschaftsdienst
Richterlicher Bereitschaftsdienst in unaufschiebbaren Fällen
Für die Amtsgerichtsbezirke Nürnberg, Hersbruck, Schwabach und Neumarkt i. d. OPf. ist außerhalb der regulären Dienstzeiten beim Amtsgericht Nürnberg ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Dieser ist per Fax über:
09621 / 96 241 08 05
erreichbar.
In dringenden Fällen ist die / der zuständige Bereitschaftsdienstrichter/-in über die Vermittlung der Justizbehörden Nürnberg telefonisch unter + 49 (0) 911 / 321 - 01 erreichbar.
Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Bereitschaftsdienst
am Amtsgericht Nürnberg ist über ein gesondertes
Bereitschaftsdienst EGVP des Amtsgerichts Nürnberg möglich. Nachrichten
können über einen sicheren elektronischen Kommunikationsweg aus einem
besonderen elektronischen Postfach, DE-Mail oder über ein OZG-Nutzerkonto
übermittelt werden.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz abrufbar.
Die Einreichung per einfacher E-Mail eröffnet keinen Zugang für Erklärungen in Rechtssachen.
Andere Telefaxanschlüsse oder Briefkästen des Amtsgerichts Nürnberg werden an dienstfreien Tagen nicht gesichtet.
Weitere Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
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