Transsexuellengesetz
Zuständigkeit
Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 321-01
Telefax: 0911 / 321-1399
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Weitere Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
Für richterliche Entscheidungen über die Änderung des Vornamens und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit von Personen, die sich aufgrund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfinden, ist für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg ausschließlich das Amtsgericht Nürnberg zuständig.
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