Registersachen
Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 32101 (Vermittlung)
Telefax: 0911 / 3211298
E-Mail: poststelle.registergericht@ag-n.bayern.de
De-Mailadresse: ag-nuernberg-registergericht@egvp.de-mail.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Das E-Mail-Postfach des Registergerichts dient ausschließlich der Übermittlung nicht formbedürftiger Mitteilungen. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder andere Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen. Nutzen Sie dafür das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Laufende Fristen können durch Nutzung des E-Mail-Postfachs nicht gewahrt werden.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Weitere Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
Zuständigkeiten und Aufgaben
Das Registergericht Nürnberg ist zuständig für das
-
Handelsregister A und B:
Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG),
Juristische Personen- und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA),
-
Partnerschaftsregister:
Partnerschaftsgesellschaften,
-
Genossenschaftsregister:
Genossenschaften (eG),
-
Vereinsregister:
eingetragene Vereine (e.V.),
-
Gesellschaftsregister:
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts), -
Güterrechtsregister (Altfälle):
Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern.
Hinsichtlich des Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregisters besteht auch eine Zuständigkeit für die Bezirke der Amtsgerichte
- Hersbruck
- Neumarkt i.d.OPf.
- Schwabach
Auskünfte aus den Registern
Über die Eintragungen in den Registern erhalten Sie auf folgende Weise Auskunft:
- Online-Auskunft über das Internet. Hierzu: https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml Gemeinsames Registerportal der Länder
- Erteilung von Ausdrucken aus den Registern (sog. Registerauszüge) bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrages, der per Post,Telefax oder per Mail (siehe Erreichbarkeit) einzureichen ist.
- Gewährung persönlicher Einsicht direkt beim Amtsgericht Nürnberg, täglich von (siehe Erreichbarkeit)
Telefonische Auskünfte über Registereinträge sind gesetzlich nicht vorgesehen und können daher nicht erteilt werden.
Seit dem 01.08.2022 ist es möglich, unbeglaubigte Registerauszüge kostenfrei unter
dem gemeinsamen Registerportal der Länder
selbst auszudrucken. Für beglaubigte Auszüge ist weiterhin ein Antrag (s. Formular) zu stellen.
Man unterscheidet zwischen dem:
- aktuellen Ausdruck: dieser enthält lediglich die aktuell gültigen Registereintragungen;
- chronologischen Ausdruck: dieser enthält die aktuellen und bereits wieder gelöschten Eintragungen seit der Umstellung auf EDV (2002);
- historischen Ausdruck: dieser enthält alle vor der Umschreibung (2002) in das elektronische Register erfolgten (und durch die Umschreibung gelöschten) Eintragungen im Bildformat.
Für Registerausdrucke bzw. Kopien zum Register eingereichte Schriftstücke sind folgende Gebühren zu entrichten:
- einfacher (unbeglaubigter) Registerausdruck (§ 3 Abs. 2 GNotKG, Nr. 17000 KV) 10,00 EUR
- amtlicher (beglaubigter) Registerausdruck (§ 3 Abs. 2 GNotKG, Nr. 17001 KV) 20,00 EUR
- Dokumentenpauschale bis 50 Seiten (§ 3 Abs. 2 GNotKG, 31000 Nr. 1 KV) pro Seite 0,50 EUR
- Dokumentenpauschale ab 50 Seiten (§ 3 Abs. 2 GNotKG, 31000 Nr. 1 KV) pro Seite 0,15 EUR.
Legalisationen und Apostillen
Sachliche Zuständigkeit:
Erteilung einer Vorbeglaubigung zur Legalisation bzw. Erteilung einer Apostille auf
- Registerausdrucke und
- zum Register eingereichter Schriftstücke
Kosten für die Erteilung einer Apostille, § 4 I JVKostG Nr. 1310 GV 25,00 EUR
Bei Antragstellung (s. Antrag Registerauszug) bitte immer das Land angeben, für welches die Apostille/Legalisation benötigt wird.
Aktueller Hinweis zu betrügerischen Rechnungen
Derzeit werden vermehrt gefälschte Zahlungsaufforderungen mit Bezug zum Amtsgericht Nürnberg in Umlauf gebracht. Am Ende der Rechnung steht der Name des angeblichen Richters am Amtsgericht Dr. Jörg Raupach. Dies erfolgt in betrügerischer Absicht.
Der Kosteneinzug für das Amtsgericht Nürnberg erfolgt ausschließlich über die Landesjustizkasse Bamberg.
Deren korrekte Kontoverbindung lautet:
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Im Zweifelsfall nehmen Sie vor der Bezahlung Kontakt mit uns unter folgender Telefonnummer auf:
0911 / 321 - 01
Hierzu noch weitere Informationen
Kurz nach Veröffentlichung einer Eintragung werden häufig amtlich aussehende Rechnungen für Eintragungen in private Register verschickt. Bei diesen Rechnungen handelt es sich nicht um die Rechnung für die Eintragung in das öffentliche Register.
Die Rechnung für die Registereintragung erhalten Sie ausschließlich von der Landesjustizkasse Bamberg. Deren korrekte Kontoverbindung lautet:
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Liste unlauterer Anbieter im Bundesanzeiger
Der Bundesanzeiger Verlag hält auf www.bundesanzeiger.de unter der Rubrik
'Wissenswertes >> Daten und Statistiken' eine Liste der dort bekannten
Absender solcher Rechnungen vor.
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Bereitschaftsdienst
- Betreuungsverfahren
- Ermittlungsrichter
- Erzwingungshaft
- Familienverfahren
- Geldannahmestellte
- Grundbuchamt
- Güterichterverfahren
- Hinterlegungsstelle
- Insolvenzverfahren und Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
- Landwirtschafts- und Schifffahrtsverfahren
- Legalisation von Urkunden
- Mietsachen
- Nachlassverfahren
- Personenstandsverfahren
- Pflegschaftsverfahren
- Rechtsantragstelle
- Registersachen
- Strafverfahren
- Transsexuellengesetz
- Unterbringungsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung