Betreuungsverfahren
Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 32101
Telefax: 09621 / 96241 2939
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
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Zuständigkeiten und Aufgaben
Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen zuständig. Ferner ordnet es Unterbringungen an, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind. Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht in dessen Bezirk der/die Betroffene bzw. das Mündel den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Betreuung
Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung für Erwachsene kommt in Betracht, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen. Für diese Angelegenheiten wird ihm dann ein gesetzlicher Vertreter bestellt, wobei dies nicht automatisch dazu führt, dass der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit verliert.
Weitere Informationen
- Betreuungsstelle Stadt Nürnberg
- Das Betreuungsrecht
- Der große Vorsorgeberater
- Überblick über das Betreuungsverfahren
- Merkblatt für Betreuer
- Merkblatt Rechnungslegung
- Einlageblatt für Abrechnung
- Einlageblatt für Abrechnung mit Abgleichung
- Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens
- Angaben über die persönlichen Verhältnisse
- Merkblatt Aufwandspauschale
- Merkblatt Haftpflichtversicherung
- Anregung einer Betreuung
- Anregung einer Betreuung - Formblatt für Ärzte
- Landespflegegeld Bayern
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