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Amtsgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 32101
Telefax: 09621 / 96241 2939 

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Weitere Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Zuständigkeiten und Aufgaben

Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen zuständig. Ferner ordnet es Unterbringungen an, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind. Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht in dessen Bezirk der/die Betroffene bzw. das Mündel den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Betreuung
Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung für Erwachsene kommt in Betracht, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen. Für diese Angelegenheiten wird ihm dann ein gesetzlicher Vertreter bestellt, wobei dies nicht automatisch dazu führt, dass der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit verliert.

Weitere Informationen

Über das BayernPortal steht folgendes Formular für Sie zur Verfügung und kann elektronisch an uns versendet werden:

Verfahrensübersicht