Unterbringungsverfahren
Unterbringung Erwachsener nach Zivilrecht
Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 321-01
Telefax: 0911 / 321-1501
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
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Das Amtsgericht Nürnberg ist für Unterbringungsverfahren wie folgt zuständig:
- die Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Betreuten durch den Betreuer oder Bevollmächtigten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses oder der beschützenden Abteilung eines Alten- bzw. Pflegeheimes
- die Anordnung oder Genehmigung einer vorläufigen freiheitsentziehenden Unterbringung durch das Gericht, weil ein Betreuer noch nicht bestellt oder ein bestellter verhindert ist
- die Anordnung bzw. Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen durch mechanische Vorrichtungen (z.B. Bettgitter) oder Medikamente. Detallierte Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Freiheitsentziehende Maßnahmen" in weitere Informationen.
Voraussetzungen für ein Unterbringungsverfahren:
- psychische Krankheit, geistige oder seelische Behinderung
- Unfähigkeit des Betroffenen zu freier Willensbestimmung
- akute Suizidgefahr oder sonstige erhebliche Selbstgefährdung
- und/oder Notwendigkeit einer Untersuchung des Gesundheitszustandes, einer Heilbehandlung oder eines ärztlichen Eingriffs, die ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden können
Hinweise
Das Gericht prüft auf Anregung (z.B. eines Angehörigen) von Amts wegen, ob die Genehmigung für die Unterbringung zu erteilen ist. Dazu holt das Gericht ein fachärztliches Gutachten (bei vorläufiger Unterbringung ein ärztliches Zeugnis) ein und hört den Betroffenen persönlich an.
Die Anregungen sollen schriftlich eingereicht werden.
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