Ermittlungsrichter
Amtsgericht Nürnberg
Bärenschanzstraße 72a
90429 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 3212701
Telefax: 0911 / 3212876
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
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Zuständigkeiten und Aufgaben
Der Ermittlungsrichter ist für die Vornahme bestimmter Ermittlungshandlungen und die Anordnung von Zwangsmaßnahmen zuständig. Wegen des verfassungsrechtlich verankerten Richtervorbehalts ist die Anordnung von besonders einschneidenden Maßnahmen, die einen schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen beinhalten, ausschließlich dem Richter zugewiesen. Dieser wird in der Regel auf Antrag der Staatsanwaltschaft tätig.
Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere Haft- und Unterbringungssachen, die Anordnung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen, die Anordnung der Überwachung des Fernmeldeverkehrs und des Einsatzes technischer Mittel sowie die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Dem Ermittlungsrichter obliegt ferner die Kontrolle der Ermittlungshandlungen anderer Organe (Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamten).
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