Menü

Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Zwangsvollstreckung

24-03-08 Amtsgericht 02e
Das Gebäude in der Infanteriestraße (Bildsteller AG München)
Das Gebäude in der Infanteriestraße (Bildsteller AG München)
Zuständigkeit

Das Vollstreckungsgericht ist neben anderen Vollstreckungsorganen - bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarvollstreckung) insbesondere zuständig für:

  • Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz insbes. Räumungsschutz
  • Führung des Schuldnerverzeichnisses* und der Erteilung von Abschriften von bereits abgegebenen Vermögensverzeichnissen und Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis sowie der Ausstellung sog. Negativbescheinigungen
  • Entscheidungen über Widersprüche des Schuldners gegen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  • Erlass von Durchsuchungs- und Haftbefehlen in Verfahren der eidesstattlichen Versicherung
  • Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
  • Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung
  • Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren

* nach der bis Ende 2012 gültigen Rechtslage
Allgemeines zur Zwangsvollstreckung

Nach Erlass eines Vollstreckungstitels (z.B. einem Urteil, Vollstreckungsbescheid) ist nicht sicher, dass der Schuldner (ehemals Beklagter/Antragsgegner) freiwillig leistet.
Die Durchsetzung des titulierten Anspruchs erfolgt im Weg der Zwangsvollstreckung durch staatlichen Zwang. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen hat der Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, seinen Anspruch durchzusetzen.

Anschrift / Adresse

Postanschrift:
Amtsgericht München
Vollstreckungsgericht
Infanteriestraße 5
80325 München

Adresse:
Amtsgericht München
Vollstreckungsgericht
Infanteriestraße 5
80797 München

Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Infanteriestraße 5 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar

Kontakt

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 15:00 Uhr (durchgehend)
Mittwoch geschlossen!

Öffnungszeiten der Rechtantragsstelle:
Montag - Dienstag:
08:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag - Freitag:
08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch geschlossen!
Zur Rechtsantragsstelle

Telefon: 089 / 5597-06
Telefax: 09621 / 96241-4153

Wie komme ich hin?

  • U-Bahn Linie U2 - Haltestelle Josephsplatz (weiter mit Bus Linie 154)
  • Tram Linie 20/21 - Haltestelle Lothstraße (von dort 7 Min. Fußweg)
  • Tram Linie 12 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)
  • Bus Linie 154 - Haltestelle Infanteriestraße (südlich) (von dort 2 Min. Fußweg)
  • Bus Linie 53 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)

Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die 'BayernInfo' Reiseauskunft

Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Infanteriestraße 5 stehen ausreichend gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.

Eingang Justizgebäude Infanteriestraße 5

Weitere Informationen

Verfahrensübersicht