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Amtsgericht Rosenheim

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Kontakt

Die Geschäftsstelle des Familiengerichts befindet sich im Gebäude Justiz II, Rathausstraße 32.

  • Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 F ... : Zimmer 1104, Telefon 08031 / 8074 - 166 oder 168
  • Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 F ... : Zimmer 1102, Telefon 08031 / 8074 - 173
  • Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 F ... : Zimmer 1107, Telefon 08031 / 8074 - 164 oder 161
  • Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 F ... : Zimmer 1110, Telefon 08031 / 8074 - 162 oder 151
  • Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 F ... : Zimmer 1101, Telefon 08031 / 8074 - 182 oder 371
  • Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 F ... : Zimmer 1110, Telefon 08031 / 8074 - 155
  • Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 F ... : Zimmer 1110, Telefon 08031 / 8074 - 166 oder 168
  • Verfahren mit dem Aktenzeichen 50 F ... : Zimmer 1104, Telefon 08031 / 8074 - 164
  • Verfahren mit dem Aktenzeichen 51 F ... : Zimmer 1006, Telefon 08031 / 8074 - 151
  • Verfahren mit dem Aktenzeichen 52 F ... : Zimmer 1104, Telefon 08031 / 8074 - 151
  • Verfahren mit dem Zusatz "a": Zimmer 1101, Telefon 08031 / 8074 - 371
  • Verfahren mit dem Zusatz "u": Zimmer 1101, Telefon 08031 / 8074 - 182

ACHTUNG - NEUE FAXNUMMER!

Fax +49 9621 96241 3486

Ein Zugang per E-Mail ist nicht möglich. Anträge müssen schriftlich eingereicht werden.


Das Familiengericht ist sachlich zuständig für:

Das Familiengericht ist sachlich zuständig für:

  • Ehescheidung, Eheaufhebung oder Nichtigkeit der Ehe einschließlich Versorgungsausgleich
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht der Kinder
  • Entscheidungen über güterrechtliche Ansprüche
  • Aufteilung des Hausrats
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Abstammungssachen (z.B. Anfechtung der Vaterschaft, Feststellung der Vaterschaft)
  • Entscheidungen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Entscheidung über Ansprüche, die aus dem Eherecht oder dem Eltern-/Kindverhältnis herrühren
  • Entscheidungen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Adoptionen
  • Unterbringung Minderjähriger
  • Vereinfachtes Unterhaltsverfahren
  • Vormundschafts- und Pflegschaftsverfahren
  • Familiengerichtliche Genehmigungen
  • Vermögensverzeichnis bei Erwerb von Todes wegen durch Minderjährige

Legalisation und Apostille

Für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden ist das Landgericht Traunstein zuständig.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite des Landgerichts Traunstein.

Anerkennung ausländischer Scheidungen

Zur Anerkennung ausländischer Scheidungen finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts München.

Örtlich zuständig

Örtlich zuständig

ist in Verfahren, in denen Kinder beteiligt sind, das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder.
In Ehesachen darüber hinaus das Gericht am Ort der Ehewohnung.

Hinweis

Hinweis

Um einen Scheidungsantrag stellen zu können, muss man sich anwaltlich vertreten lassen. Die Erklärung zur Zustimmung der Scheidung ist ohne Anwalt möglich, wenn der andere Ehepartner einen zulässigen Scheidungsantrag gestellt hat. Auch in Unterhalts-, Güterrechtsverfahren und Entscheidungen über sonstige Ansprüche aus der Ehe bzw. Eltern-Kindverhältnis muss man sich zwingend anwaltlich vertreten lassen.

In allen Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe (evtl. unter Anordnung einer Ratenzahlung) bewilligt werden, sofern Bedürftigkeit nachgewiesen wird.


Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch nach Ende des Verfahrens mitzuteilen ist und auch von Amts wegen überprüft wird.

Sofern eine Beratung vor Antragstellung erforderlich ist, kann unter Umständen Beratungshilfe gewährt werden.


Anträge in Verfahren, in denen kein Anwaltszwang herrscht, können auch beim Bürgerservice gestellt werden (Terminvereinbarung 08031/8074-104). Eine Rechtsberatung kann dort jedoch nicht gewährt werden; diese ist den Rechtsanwälten vorbehalten.


Formulare, Broschüren und weiterführende Links

Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Verfahrensübersicht