Zeugenbetreuungsstelle
Das Gericht und die Prozessbeteiligten sind bei der Wahrheitsfindung häufig auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Aus diesem Grund müssen Zeugen wahrheitsgetreue und vollständige Angaben machen. Nur dann kann ein gerechtes Urteil gefällt werden. Zeugen vor Gericht nehmen also eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr. Sie sind deshalb nach Erhalt einer Ladung zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet.
Bitte lesen Sie Ihre Ladung sorgfältig durch und beachten Sie die beigefügten Hinweise. Bringen Sie die Ladung zum Termin mit und seien Sie - im Interesse aller Beteiligten - pünktlich. Auch das Gericht ist bemüht, eventuelle Wartezeiten für Sie kurz zu halten.
Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Zeugen erhalten auf Antrag eine Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. Zu übersenden bzw. mitzubringen sind die Ladung und das ausgefüllte Antragsformular. Eine Barauszahlung der Entschädigung ist generell nicht möglich.
Erreichbarkeit
Sie sind als Zeuge vorgeladen und haben Fragen und Probleme, wie z.B.
- ich habe Angst vor dem Angeklagten,
- ich würde gerne wissen, wie eine Verhandlung abläuft,
- ich möchte nicht mit anderen Zeugen vor der Sitzung zusammen kommen,
- ich weiß nicht, wohin mit meinen Kindern?
Die Zeugenbetreuungsstelle finden Sie
- im Hauptgebäude in der Bismarckstraße 1 auf Zimmer 002, Altbau Erdgeschoss und
- im Familiengericht in der Rathausstraße 32 auf Zimmer I.1001, Erdgeschoss.
Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Als Zeuge vor Gericht
Verfahrensübersicht
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