Zwangsversteigerung
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Hausanschrift:
Amtsgericht Rosenheim, Außenstelle Bad Aibling, Hofberg 5, 83043 Bad Aibling
(ACHTUNG: Keine Postanschrift!)
Postanschrift:
Amtsgericht Rosenheim, Außenstelle Bad Aibling, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim
oder
Amtsgericht Rosenheim, Außenstelle Bad Aibling, PF 1189, 83013 Rosenheim
Sprechzeiten:
Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Tel.: 08031 / 8074 - 336 oder - 337
ACHTUNG - NEUE FAXNUMMER!
Fax +49 9621 96241 4485
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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Rosenheim ist zuständig für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken, die im Bezirk des Amtsgerichts Rosenheim liegen.
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Allgemeine Hinweise
Dem Vollstreckungsgericht ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichem Zwang übertragen.
In der Zwangsversteigerung werden Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte (Wohnungseigentum, Erbbaurecht u.a.) veräußert, um aus dem Erlös den Gläubiger zu befriedigen. Der Schuldner verliert das Eigentum.
In der Zwangsverwaltung werden dem Schuldner die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks entzogen, der Verwalter wird ermächtigt, es in Besitz zu nehmen und dem Gläubiger werden die Erträge zugeführt. Dem Schuldner verbleibt das Eigentum.
Bei einer Eigentümergemeinschaft (Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft u.a.) kann jeder Miteigentümer die sog. Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft betreiben. Das Grundstück wird in einen teilbaren Erlös umgewandelt, an dem sich die Rechte der Eigentümer fortsetzen.
Die Grundstücke werden in einem öffentlichen Versteigerungstermin, der im Oberbayerischen Volksblatt und auf der Internetseite www.zvg-portal.de bekannt gegeben wird, versteigert. Die Beschreibung der Objekte wird dem jeweiligen Wertgutachten entnommen, das auf der obengenannten Internetseite (www.zvg-portal.de) oder auf der Geschäftsstelle vollständig eingesehen werden kann. Telefonische Auskünfte zu den Gutachten oder Gläubigern sind nicht möglich.
Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Erreicht im ersten Termin das Meistgebot einschließlich des Wertes der zu übernehmenden Rechte nicht die Hälfte des Grundstückswertes, muss der Zuschlag versagt werden. Bei Geboten unter 7/10 ist er auf Antrag des betroffenen Gläubigers zu versagen. In einem neuen Termin darf er dann aus einem dieser Gründe nicht mehr versagt werden. In der Terminsveröffentlichung wird darauf entsprechend hingewiesen.
Jeder Bieter muss sich ausweisen (Personalausweis, Reisepass). Wer für einen anderen bietet, braucht eine notariell beglaubigte Vollmacht, die ausdrücklich dazu ermächtigt. Der Vertreter einer juristischen Person bzw. Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (oHG, KG, GmbH usw.) muss einen beglaubigten Handelsregisterauszug (nicht älter als 14 Tage) vorlegen, aus dem sich seine Legitimation ergibt. Auf Antrag eines Beteiligten ist Sicherheit in Höhe von 1/10 des festgesetzten Wertes zu leisten, andernfalls das Gebot zurückgewiesen wird.
Sie kann erbracht werden durch:
- Vorlage eines bestätigten Bundesbankschecks oder eines Verrechnungsschecks, der frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden ist.
- Der Verrechnungsscheck muss von einem zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut ausgestellt und im Inland zahlbar sein.
- Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts und erfüllbar im Inland.
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Überweisung auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg. Sie muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag der Landesjustizkasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und der Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte 2 Wochen vor dem Versteigerungstermin veranlasst werden, damit zum Termin eine Geldeingangsbestätigung der Landesjustizkasse vorliegt. Die Vorlage des Überweisungsbeleges durch den Bieter ist kein Zahlungsnachweis.
Bankverbindung Landesjustizkasse
Konto Nummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
(!) Verwendungszweck: Sicherheitsleistung AG RO zu K ../..
(Aktenzeichen unbedingt angeben!)Das Risiko der fehlenden Sicherheit trägt der Einzahler, falls die Zahlungsanzeige nicht oder nicht rechtzeitig zur Akte gelangt. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung wird nach dem Termin veranlasst, soweit diese nicht benötigt wird. Mit dem Eingang auf dem Konto ist ca. 2 Wochen später zu rechnen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung im Termin ist ausgeschlossen. Bei Zweifel über die Zulässigkeit der Sicherheitsleistung empfiehlt sich eine kurze Rückfrage beim Vollstreckungsgericht.
Versteigerungstermine können kurzfristig aufgehoben werden. Die Geschäftsstelle (08031 / 8074-336 oder -337) gibt auf Anfrage Auskunft darüber, ob der Termin durchgeführt wird. Die Versteigerung erstreckt sich auf alle Gegenstände, deren Beschlagnahme noch wirksam ist, auf Zubehörstücke, die sich im Besitz des Schuldners befinden auch dann, wenn sie einem Dritten gehören. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, sog. Dritteigentum, muss vor Erteilung des Zuschlags die Freigabe herbeiführen, andernfalls tritt der Erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Anmeldungen von Ansprüchen, Verfahrensanträge oder Anfragen zu Versteigerungsobjekten müssen schriftlich erfolgen und können nicht per E-Mail entgegengenommen werden.
Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.Weitere Informationen können dem folgenden PDF-Dokument entnommen werden.
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Formulare
- Antrag auf Teilungsversteigerung Online-Verfahren (Bayern-ID erforderlich)
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