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Amtsgericht Rosenheim

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Erreichbarkeit

Adresse:

Amtsgericht Rosenheim
Hinterlegungsstelle

bis 30.01.2024
Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim,
Zimmer 025 EG,

ab 31.01.2024
Rathausstr. 32, 83022 Rosenheim,
Zimmer 1006 EG.

Öffnungszeiten/ Telefonsprechzeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr nur nach vorheriger Terminsvereinbarung


POSTANSCHRIFT ausschließlich

Bismarckstr. 1

83022 Rosenheim


Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung
Tel.: 08031/8074-427
Fax: 08031/8074-200

Barrierefreier Zugang ist in beiden Gebäuden gewährleistet.


Zuständigkeiten

Zuständigkeiten

Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von Geld und Wertgegenständen.
Entscheidungen über die Annahme der Hinterlegung sowie über die Auszahlung und Herausgabe.
Maßgebliche gesetzliche Vorschrift ist das Bayerische Hinterlegungsgesetz (BayHintG).

Die Hinterlegungsstelle ist nicht zuständig für die Hinterlegung von:
Testamenten, Betreuungsverfügungen, Anwaltsvergleichen, Schutzschriften und Bürgschaftsurkunden.

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise

Bezüglich Geldhinterlegungen:

Das Amtsgericht Rosenheim verfügt über keine Gerichtskasse, d.h. die Annahme von Bargeld ist ausgeschlossen! Zur Hinterlegung angenommene Geldbeträge müssen zwingend an die Landesjustizkasse Bamberg überwiesen werden.

Bezüglich Werthinterlegungen:

Die Hinterlegungsstelle ist nicht befugt, Wertgegenstände in Empfang zu nehmen und zu verwahren! Zur Hinterlegung angenommene Wertgegenstände jeder Art müssen zwingend auf Kosten und Gefahr des Hinterlegers bei der Landesjustizkasse Bamberg eingeliefert werden.

Antragstellung

Antragstellung

Für Anträge auf Annahme der Hinterlegung benützen Sie bitte die bereitgestellten Vordrucke im Anhang. Dort finden Sie auch Musteranträge als Ausfüllhilfe.

Der Hinterlegungsgrund ist glaubhaft zu machen (Unterlagen in Kopie beifügen).

Hinterleger und Empfangsberechtigte sind mit vollständigen Namen und Adressen (kein Postfach!) anzugeben.

Beteiligt und empfangsberechtigt sind die Parteien selbst, nicht deren Prozessbevollmächtigte.

Anträge auf Auszahlung bzw. auf Herausgabe können frei formuliert werden, hierfür gibt es keine Vordrucke.

Hinterlegungsanträge, Auszahlungsanträge und sonstige Schreiben sind per Post, durch Einwurf/Abgabe bei Gericht einzureichen oder per beA zu übermitteln (nicht per einfacher E-Mail!).

Vordrucke und Musteranträge

Vordrucke und Musteranträge

Verfahrensübersicht