Hinterlegungsstelle
Erreichbarkeit
Adresse:
Amtsgericht Rosenheim
Hinterlegungsstelle
bis 30.01.2024
Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim,
Zimmer 025 EG,
ab 31.01.2024
Rathausstr. 32, 83022 Rosenheim,
Zimmer 1006 EG.
Öffnungszeiten/ Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr nur nach vorheriger Terminsvereinbarung
POSTANSCHRIFT ausschließlich
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung
Tel.: 08031/8074-427
Fax: 08031/8074-200
Barrierefreier Zugang ist in beiden Gebäuden gewährleistet.
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Zuständigkeiten
Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von Geld und Wertgegenständen.
Entscheidungen über die Annahme der Hinterlegung sowie über die Auszahlung und Herausgabe.
Maßgebliche gesetzliche Vorschrift ist das Bayerische Hinterlegungsgesetz (BayHintG).Die Hinterlegungsstelle ist nicht zuständig für die Hinterlegung von:
Testamenten, Betreuungsverfügungen, Anwaltsvergleichen, Schutzschriften und Bürgschaftsurkunden. -
Wichtige Hinweise
Bezüglich Geldhinterlegungen:
Das Amtsgericht Rosenheim verfügt über keine Gerichtskasse, d.h. die Annahme von Bargeld ist ausgeschlossen! Zur Hinterlegung angenommene Geldbeträge müssen zwingend an die Landesjustizkasse Bamberg überwiesen werden.
Bezüglich Werthinterlegungen:
Die Hinterlegungsstelle ist nicht befugt, Wertgegenstände in Empfang zu nehmen und zu verwahren! Zur Hinterlegung angenommene Wertgegenstände jeder Art müssen zwingend auf Kosten und Gefahr des Hinterlegers bei der Landesjustizkasse Bamberg eingeliefert werden.
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Antragstellung
Für Anträge auf Annahme der Hinterlegung benützen Sie bitte die bereitgestellten Vordrucke im Anhang. Dort finden Sie auch Musteranträge als Ausfüllhilfe.
Der Hinterlegungsgrund ist glaubhaft zu machen (Unterlagen in Kopie beifügen).
Hinterleger und Empfangsberechtigte sind mit vollständigen Namen und Adressen (kein Postfach!) anzugeben.
Beteiligt und empfangsberechtigt sind die Parteien selbst, nicht deren Prozessbevollmächtigte.
Anträge auf Auszahlung bzw. auf Herausgabe können frei formuliert werden, hierfür gibt es keine Vordrucke.
Hinterlegungsanträge, Auszahlungsanträge und sonstige Schreiben sind per Post, durch Einwurf/Abgabe bei Gericht einzureichen oder per beA zu übermitteln (nicht per einfacher E-Mail!).
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Vordrucke und Musteranträge
- Antrag auf Annahme von Geldhinterlegungen
- Antrag auf Annahme von Werthinterlegungnen
- Muster Sicherheitsleistung zur Durchführung der Zwangsvollstreckung
- Muster Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
- Muster Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Muster Prozesskostensicherheit
- Muster Bargebot in der Zwangsversteigerung
- Muster Sicherheitsleistung gemäß ElektroG
Verfahrensübersicht
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