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Amtsgericht Rosenheim

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Geldannahmestelle

Gebäude Justiz I, Zimmer 208
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim (Hausanschrift)

Telefon: 08031 / 8074-220
Telefax: 08031 / 8074-200
E-Mail: Poststelle@ag-ro.bayern.de


Der Geldannahmestelle ist ausschließlich die Einnahme von Geldern mit folgendem Verwendungszweck gestattet (§ 1 II der Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz vom 25.11.2008 - ZahlVJuFin), wenn:

dem Zahlungspflichtigen eine unbare Zahlung nicht möglich ist und Beträge in geringer Höhe (bis höchstens 50,00 Euro€) zu entrichten sind.

Zum Beispiel:

  • Auslagen für die sofortige Erteilung von Ausdrucken aus dem Grundbuch,
  • Auslagen für an Verfahrensbeteiligte bzw. Berechtigte erteilte Kopien in Rechtsangelegenheiten.


Barzahlungsstelle

Barzahlungsstelle

Die Barzahlungsstelle ist eingerichtet für die Barauszahlung von Zeugen in den zugelassenen Ausnahmefällen:

  • im Ausland wohnhafte Zeugen, die über kein Konto im Inland verfügen, hier ist jedoch auch die Möglichkeit einer postbaren Anweisung zu überprüfen,
  • Zeugenentschädigungen, soweit der von weiter her angereiste Zeuge die Entschädigung der Kosten der Heimreise oder der Übernachtung am Gerichtsort aufgrund Mittellosigkeit und Eilbedürftigkeit benötigt.

Grundsätzlich ist festzuhalten:
  • Bare Ein- und Auszahlungen dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Auszahlungsstelle hat hierbei keinerlei Ermessensspielraum.
  • Das bisherige Konto der Gerichtszahlstelle Rosenheim bei der Sparkasse Rosenheim ist aufgelöst.
  • Überweisungen auf dieses Konto können nicht mehr vorgenommen werden bzw. werden von der Sparkasse zurück überwiesen.

Überweisungen sind nur noch möglich auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg:
Bankverbindung und Hinweise für den Zahlungsverkehr

Bankverbindung und Hinweise für den Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg

Konto für Einzahlung von Kosten­vorschüssen, Gebühren und Geld­auflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19

Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19

Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheits­leistung bei Zwangs­ver­steige­rung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19


Hinweise für den Zahlungsverkehr

Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.

Vorschusszahlungen können auch unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens geleistet werden.

Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.

Wichtig ist dabei, dass dem sowieso anzugebenden Aktenzeichen ein "AG RO" für das Amtsgericht Rosenheim voranzustellen ist.

Scheckzahlungen

Scheckzahlungen

Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.

Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.

Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzlich vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).

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