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Amtsgericht Rosenheim

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Kontakt

Die Geschäftsstelle des Nachlassgerichts befindet sich im Gebäude Justiz I, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim


Amtsgericht Rosenheim
Nachlassgericht
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim
Telefon: siehe Unterpunkt Zuständigkeit

ACHTUNG - NEUE FAXNUMMER!
Fax +49 (9621) 96241-4448

E-Mail: Nachlassabteilung@ag-ro.bayern.de

            (Bitte im Betreff Name und Sterbedatum des Verstorbenen angeben)

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie, dass für Erbscheinsanträge, Erbschaftsausschlagungen und Testamentsrücknahmen eine Terminvereinbarung erforderlich ist!


Zuständigkeit

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Verstorbenen.

ab 01.09.2024:

Buchstaben A, T, U, V, W, X, Y - Telefon 08031/8074-362
Buchstaben B, D, O, Z - Telefon 08031/8074-364
Buchstaben C, H, Q, R - Telefon 08031/8074-363
Buchstaben E, P, Sa, Sch - Telefon 08031/8074-361
Buchstaben F, G, N - Telefon 08031/8074-360
Buchstaben I, J, K, L - Telefon 08031/8074-367
Buchstaben M, S (ohne Sch) - Telefon 08031/8074-366


Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören

Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören

Ermittlung und Feststellung von Erben

Das Nachlassgericht wird von Amts wegen tätig, wenn dem Nachlassgericht bekannt ist, dass zum Nachlass ein Grundstück oder sonstiges Vermögen gehört, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt.
Ebenso wird das Nachlassgericht tätig, wenn eine letztwillige Verfügung von Todes wegen vorhanden ist.  Wenn Sie im Besitz einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) des oder der Verstorbenen sind, reichen Sie diese bitte umgehend im Original beim Nachlassgericht ein. Diese Ablieferung ist eine gesetzliche Pflicht!



Erteilung von Erbscheinen

Beim Erbschein handelt es sich um ein amtliches Zeugnis, welches die Erben und ihre Erbquoten ausweist. Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und ist gebührenpflichtig. Der Antrag kann beim Amtsgericht Rosenheim, Ihrem Heimatgericht oder einem Notar Ihrer Wahl gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Link.

Beurkundung und Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen

Ausschlagung ist die Erklärung, dass eine Erbschaft nicht angenommen wird. Sie ist formbedürftig und fristgebunden. Nähere Informationen finden Sie im folgenden Link. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und aufgrund der Fristgebundenheit (6 Wochen ab Kenntnis) frühzeitig sinnvoll.

Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen

Um den Verlust eines privatschriftlichen Testaments zu vermeiden, kann dieses beim Nachlassgericht in Verwahrung gegeben werden. Notarielle Testamente sowie Erbverträge werden von den Notaren in Verwahrung gegeben.
Wenn Sie Ihr Testament in amtliche Verwahrung geben wollen, kommen Sie bitte nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorbei und bringen Sie das Testament im Original, Ihren Personalausweis und eine Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Nähere Informationen finden Sie im folgenden Link.

Sicherungsmaßnahmen im Todesfall

Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses besteht. Der Nachlasspfleger, meist ein Rechtsanwalt, verwaltet den Nachlass für die unbekannten Erben. Er erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass

Bitte beachten Sie auch die unten angefügten Informationsblätter und weiterführende Links!

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Nachlassgericht erteilt keine Rechtsberatung. Rechtsberatung wird von Notaren, Anwälten und Rechtsbeiständen erteilt.


NICHT zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören

NICHT zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören

  • Feststellung der Nachlasshöhe
  • Verteilung und Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erben
  • Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen. Nähere Informationen finden Sie im unten aufgeführten Link.
  • Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen. Nähere Informationen finden Sie im unten aufgeführten Link.
  • Festsetzung der Erbschaftssteuer. Hierfür ist das Finanzamt zuständig. Nähere Informationen finden Sie im unten aufgeführten Link.
  • Beratung über die inhaltliche Gestaltung von Testamenten. Rechtsberatung wird durch Anwälte, Notare und Rechtsbeistände erteilt. Weitere Informationen enthalten auch die unten angefügten Broschüren „Erben und Vererben“ sowie „Vorsorge für den Erbfall“.

Weitere Merkblätter, Informationen und Downloads

Verfahrensübersicht