Beratungshilfe
Telefon: 09141 / 996-0
Telefax: 09621 / 96241-3161
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Was ist Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe gewährt Menschen, die aus eigenen Mitteln nicht für die Beratungskosten des Rechtsanwalts aufkommen können, Zugang zu einer rechtsanwaltlichen Beratung. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Beratung betragen für den Betroffenen dann lediglich 15 EUR.
Der Beratungshilfeschein kann an der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts schriftlich beantragt werden. Antragsformulare können vorab an der Pforte des Amtsgerichts Weißenburg abgeholt werden oder heruntergeladen und ausgedruckt werden (Link siehe untenstehend).
Dem Antrag sind in Kopie beizufügen
- Vollständige, fortlaufende Kontoauszüge der letzten drei Monate bis zum aktuellen Tag
- Lohn-/Verdienstbescheinigung bzw. Nachweis Lohnersatzleistungen
- Anderweitige Belege für Zahlungen (z.B. Quittungen)
- Schriftverkehr/Dokumente über die Streitsache
- Eventuell Vollmachtsnachweis
Eine Bearbeitung erfolgt im Regelfall nur im schriftlichen Verfahren.
Den Antrag samt Anlagen können Sie per Post an das Gericht senden, oder direkt abgeben. Die Adresse des Gerichts lautet:
Amtsgericht Weißenburg i. Bay.
Niederhofener Straße 9
91781 Weißenburg i. Bay.
Neuer Online-Service für Beratungshilfe
Antworten auf Ihre Fragen zur Beratungshilfe finden Sie neben den auf unserer Website zur Verfügung gestellten Informationen auch auf der Website des Bundesministeriums der Justiz
"Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen".
Dazu gehören Informationen zur Antragstellung, den benötigten Dokumenten, ein Gerichtsfinder und Tipps für die Anwaltssuche.
Im "Vorab-Check" für Beratungshilfe können Sie vor der Antragstellung schnell und einfach herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Formular
- Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe mit Hinweisblatt zum Antrag auf Beratungshilfe
Verfahrensübersicht
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