Rechtsantragstelle
Beim Amtsgericht Weißenburg i. Bay. ist für rechtssuchende Bürger eine Rechtsantragstelle eingerichtet, die mit einem Rechtspfleger besetzt ist.
Der Rechtspfleger erteilt allgemeine Auskunft und gibt Hinweise auf andere Möglichkeiten der Hilfe. Ihm kommt eine Art "Wegweiserfunktion" zu.
Zur Rechtsberatung im konkreten Fall ist der Rechtspfleger nicht befugt, diese darf nur von Personen ausgeübt werden, denen von der zuständigen Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde, in der Regel von Rechtsanwälten.
Die Haupttätigkeit des Rechtspflegers besteht in der Aufnahme von Anträgen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen, so z. B. in Zivil-, Familien- und Vollstreckungssachen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Verfahrensbeschreibungen.
Informationen zur Beratungshilfe entnehmen Sie bitte dem gesonderten Punkt "Beratungshilfe" in den Verfahren.
Erreichbarkeit
Telefon: 09141 / 996-0
Telefax: 09621 / 96241-3161
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung etc.) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Informationen zur Beratungshilfe
siehe Beratungshilfe
Verfahrensübersicht
- Barzahlungsstelle
- Beratungshilfe
- Bereitschaftsdienst
- Betreuungsverfahren
- Bewährungshilfe
- Bußgeldverfahren
- Familienverfahren
- Grundbuchamt
- Hinterlegungsstelle
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Strafverfahren
- Vormundschaftsverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung