Zwangsversteigerung
Das Zwangsversteigerungsgericht (Immobiliarvollstreckung) ist zuständig für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien
Örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit des Zwangsversteigerungsgericht (Immobiliarvollstreckung) umfasst den Amtsgerichtsbezirk Weißenburg i. Bay..
Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay. für den Bereich der Immobiliarvollstreckung ist eine Abweichung von dem gesetzlich normierten Regelfall, dass jeweils für Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen das Amtsgericht des Ortes zuständig ist, an dem auch das jeweilige Landgericht sitzt.
Serviceeinheit
Telefon: 09141 / 996-0
Telefax: 09621 / 96241-3159
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Empfehlenswert ist eine telefonische Terminvereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Zwangsversteigerungstermine
Hier geht es zu Zwangsversteigerungsterminen: ZVG-Portal
Momentan finden Sie jedoch nur Versteigerungstermine von bestimmten Bayerischen Gerichten in diesem Portal.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im ZVG-Portal wird nicht übernommen.
Wegen Bekanntmachungen wird auf das Weißenburger Tagblatt (bis Ende 2012) und auf die Zwangsversteigerungs-Aushänge an der Gerichtstafel im Neubau bei den Sitzungssälen verwiesen. Ab 2013 erfolgen Bekanntmachungen in Zwangsversteigerungssachen nur noch unter dem o. g. ZVG-Portal.
Verfahrensübersicht
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