Nachlassverfahren
Das Nachlassgericht ist zuständig für
- die Feststellung von Erben, sofern ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist
- Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- die Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
- freiwillige eidesstattliche Versicherungen
- Todeserklärungsverfahren
- Testamentshinterlegungen
Serviceeinheit
Telefon: 09141 / 996-0
Telefax: 09621 / 96241-3154
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Merkblatt für Nachlassverfahren
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