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Amtsgericht Weißenburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Das Nachlassgericht ist zuständig für

  • die Feststellung von Erben, sofern ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist
  • Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
  • die Erteilung von Erbscheinen
  • Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
  • Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
  • freiwillige eidesstattliche Versicherungen
  • Todeserklärungsverfahren
  • Testamentshinterlegungen

Serviceeinheit

Telefon: 09141 / 996-0
Telefax: 09621 / 96241-3154

Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Merkblatt für Nachlassverfahren

Verfahrensübersicht