Familienverfahren
Seit dem 1.9.2009 gibt es das sog. "große" Familiengericht. Das Familiengericht ist nunmehr für nahezu alle Streitigkeiten zwischen Ehegatten und geschiedenen Ehegatten zuständig. Insgesamt umfasst die Zuständigkeit im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Scheidung und Aufhebung einer Ehe/Lebenspartnerschaft
- finanzielle Folgen von Trennung und Scheidung (insbesondere Versorgungsausgleich und Zugewinnsausgleich)
- gesetzliche Unterhaltsansprüche (nicht nur zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten)
- Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs hinsichtlich minderjähriger Kinder
- Fragen der Abstammung eines Kindes
- Adoptionen
- Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung von Minderjährigen
- Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
Serviceeinheit
Telefon: 09141 / 996-0
Telefax: 09621 / 96241-3156
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung. Anträge wie einstweilige Anordnung etc. können bei der Rechtsantragstelle des AG Weißenburg i. Bay. gestellt werden.
Formulare für Familienverfahren
- Versorgungsausgleich
- Ausfüllanleitung Versorgungsausgleich
- Prozesskostenhilfe
- Entgeltbescheinigung
- Erläuterungen zum Antrag auf Kontenklärung
- Fragebogen für Anrechnungszeiten
- Antrag auf Festsetzung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtungszeiten wegen Kindererziehung
- Erläuterungen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz
Weitere Links für Familienverfahren
Verfahrensübersicht
- Barzahlungsstelle
- Beratungshilfe
- Bereitschaftsdienst
- Betreuungsverfahren
- Bewährungshilfe
- Bußgeldverfahren
- Familienverfahren
- Grundbuchamt
- Hinterlegungsstelle
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Strafverfahren
- Vormundschaftsverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung