Zwangsvollstreckung
Das Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung) ist z. B. zuständig für
- Pfändung von Forderungen und sonstiger Ansprüche
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Abschriften abgegebener Vermögensverzeichnisse
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
Serviceeinheit in Zwangsvollstreckungssachen (Mobiliarvollstreckung)
Telefon: 09141 / 996-0
Telefax: 09621 / 96241-3159
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Formulare für Zwangsvollstreckung
Weitere Links für Zwangsvollstreckung
Pfändungsfreigrenzen
Zum Thema Mahnverfahren
- Broschüre "Mahnverfahren-ein kurzer Prozess"
- Broschüre "Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren" mit Ausfüllhinweisen für Antragsteller
Hinweis:
Das Mahnverfahren ist ein vereinfachter Weg zur Gewinnung eines vollstreckungsfähigen Titels und tritt an die Stelle eines herkömmlichen Zivilverfahrens.
Für das Mahnverfahren (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid) in Bayern ist zentral das Mahngericht beim Amtsgericht Coburg zuständig. Kosten und Vorschüsse für dieses Verfahren werden dort erhoben. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte dorthin.
Verfahrensübersicht
- Barzahlungsstelle
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- Zwangsvollstreckung