Wohnungseigentumsverfahren
Wohnungseigentumssachen sind Angelegenheiten
- über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
- über die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümern
- über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- bei Klagen Dritter, die sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gegen die Wohnungseigentümer richten und sich auf das gemeinschaftliche Eigentum, seine Verwaltung oder das Sondereigentum beziehen
- nach Erhebung von Einwendungen im Mahnverfahren, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Antragstellerin ist
Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht in dessen Bezirk das Grundstück bzw. die Wohnungseigentumsanlage liegt.
Wohnungseigentumssachen unterliegen ab 1. Juli 2007 dem Verfahrens- und Kostenrecht für Zivilverfahren.
Das Amtsgericht als Zivilgericht entscheidet in Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.
Serviceeinheit
Zimmer 1.10 Neubau
Telefon: 09141 / 996-0
Telefax: 09621 / 96241-3157
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Während öffentlicher Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.
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