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Amtsgericht Lindau

Beratungshilfe & Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Beratungshilfe

Was ist Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung, die Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, sich in rechtlichen Angelegenheiten von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten und, wenn nötig, auch außergerichtlich vertreten zu lassen.

Wer bekommt Beratungshilfe?

Beratungshilfe erhält grundsätzlich, wem nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre.
Es darf noch kein gerichtliches Verfahren in der Angelegenheit anhängig sein.

In welchen Fällen gibt es Beratungshilfe?

Beratungshilfe kann in allen außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten gewährt werden, z. B. bei:

  • Vertragsrecht (Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht usw.)
  • Familienrecht (Ehescheidung, Unterhalt, Sorgerecht usw.)
  • Sozialrecht (Hartz IV, Rente, Grundsicherung im Alter usw.)
  • Verwaltungsrecht (Baugenehmigung, Gewerbeanmeldung usw.)
  • Arbeitsrecht (Kündigungsschutz usw.)

Wie beantrage ich Beratungshilfe?

Beratungshilfe wird beim Amtsgericht Ihres Wohnortes beantragt. Sie können den Antrag schriftlich oder persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle stellen. 

Das notwendige Formular ist unten verfügbar. Die Verwendung des Formulars ist verpflichtend.

Was muss ich dem Antrag auf Beratungshilfe beifügen?

Dem Antrag auf Beratungshilfe müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid, ALG II-Bescheid)
  • Nachweise über die regelmäßigen Ausgaben (z.B. Mietvertrag)
  • Vermögensnachweise
  • Nachweise über etwaige Schulden
  • Ungeschwärzte Kontoauszüge der letzten drei Monate des Girokontos soweit vorhanden
  • vorhandene Unterlagen zu Ihrem Rechtsproblem
Grundsätzlich ist jede Angabe in dem Antragsformular zu belegen.

Beratungshilfe im Internet:

Weitere Informationen und ein unverbindlicher Vorab-Check finden Sie bei den Justiz-Services (Pilotprojekt).


Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Was ist Prozess- und Verfahrenskostenhilfe?

Die Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist eine staatliche Leistung für Menschen mit geringem Einkommen, die nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen.

Was deckt die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe ab?

Die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe deckt die Kosten für den Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten ab. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Anwaltsgebühren gem. RVG
  • Gerichtsgebühren
  • Sachverständigenkosten
  • Zeugengebühren

Wichtig:

  • Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe deckt nicht die Kosten für die Finanzierung des Rechtsstreits selbst ab.
  • Auch bei Bewillungung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe müssen die Kosten der Gegenseite bzw. der anderen Beteiligten in der Regel von dem erstattet werden, dem die Kosten auferlegt werden.

Wer bekommt Prozess- und Verfahrenskostenhilfe?

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhält grundsätzlich, wer die Kosten des Verfahren aus dem monatlichen Nettoeinkommen und dem Vermögen nicht oder nur in Raten leisten kann.

Wie beantrage ich Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?

Die Prozess- oder Verfahrenkostenhilfe kann bei dem Gericht, bei dem das Verfahren geführt wird, beantragt werden. Sie können den Antrag schriftlich oder persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle stellen.

Das notwendige Formular ist unten verfügbar. Die Verwendung des Formulars ist verpflichtend.

Was muss ich dem Antrag auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beifügen?

Dem Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskosten müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid, ALG II-Bescheid)
  • Nachweise über die regelmäßigen Ausgaben (z.B. Mietvertrag)
  • Vermögensnachweise
  • Nachweise über etwaige Schulden
  • Ungeschwärzte Kontoauszüge der letzten drei Monate des Girokontos soweit vorhanden
Grundsätzlich ist jede Angabe in dem Antragsformular zu belegen.

Weitere Informationen können auf der Website des Bundesministeriums der Justiz gefunden werden

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