Nachlassverfahren
Wenn der Verstorbene zum Todeszeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Lindau oder im Landkreis Lindau hatte, ist das Nachlassgericht es Amtsgerichtes zuständig für
- die Ermittlung der Erben, wenn zum Nachlass ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder sonstiges Vermögen gehört, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt.
- die Erteilung von Erbscheinen bzw. Europäischen Nachlasszeugnissen und Aufnahme von entsprechenden Anträgen (nach Terminsvereinbarung)
- Sicherungsmaßnahmen (z.B. durch Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen; hilfsweise auch für Ausschlagende mit Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichtes (Termin erforderlich).
- besondere amtliche Vewahrung von Testamenten und Erbverträgen
Das Nachlassgericht ist nicht zuständig für
- die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen
- die Erbauseinandersetzung zwischen Miterben und Verteilung des Nachlasses
- die Beratung über die inhaltliche Gestaltung von Testamenten
- Entgegennahme für Ausschlagende aus Österreich und der Schweiz
- die Festsetzung der Erbschaftssteuer (Siehe Hinweis des Finanzamtes Bayern)
Besondere Hinweise
Sie sind verpflichtet, ein in ihrem Besitz befindliches Testament im Original an das Nachlassgericht abzuliefern, sobald sie vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt haben.
Bitte bringen Sie zu allen Terminen beim Nachlassgericht (Aufnahme von Erbscheinsanträgen oder Erbschaftsausschlagungen, Rücknahme von Testamenten oder Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung) einen gültigen Lichtbildausweis mit.
Bitte vereinbaren sie für alle Termine bei Gericht jedoch vorab telefonisch einen Termin!