Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist zuständig für alle im Landkreis Lindau (Bodensee) gelegenen Grundstücke. Im Grundbuch werden alle rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) dargestellt und offengelegt.
Das Grundbuchamt prüft und entscheidet über Eintragungsanträge und nimmt die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch vor.
Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes (Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung).
Amtliche Katasterauszüge /-pläne eines Grundstücks erhalten Sie beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Immenstadt.
Baupläne erhalten Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde der großen Kreisstadt Lindau (Bodensee) oder des Landratsamts Lindau (Bodensee).
Nähere Informationen finden Sie auch im BayernPortal.
Grundbucheinsicht und Grundbuchabschriften
Einsicht in das Grundbuch kann nur demjenigen gewährt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Eigentümer und Berechtigte eines eingetragenen Rechts an einem Grundstück sind stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen. Besteht ein Einsichtsrecht, werden auf Antrag auch Grundbuchausdrucke erteilt.
Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei. Die Kosten für Grundbuchausdrucke betragen 10,00 Euro (für einfache Ausdrucke, auch "unbeglaubigte Abschrift") bzw. 20,00 Euro (für amtliche Ausdrucke, auch "beglaubigte Abschrift").
Die Grundbucheinsicht und die Bestellung von Grundbuchausdrucken kann nur per Post oder per E-Mail (poststelle.gba@ag-li.bayern.de) erfolgen. Eine Bestellung oder Einsichtnahme per Telefon ist nicht möglich.
Bitte verwenden Sie hierfür die untenstehenden Formulare.
Achtung: Im Internet werden Dienstleistungen privater Unternehmen für die Einholung von Grundbuchausdrucken angeboten. Diese Unternehmen holen sich die Auszüge nur beim Grundbuchamt ein, leiten sie Ihnen weiter und verlangen dafür nicht unerhebliche Zusatzkosten. Es wird deshalb empfohlen, Auszüge nur direkt beim zuständigen Grundbuchamt zu beantragen.
Nähere Informationen finden Sie auch im BayernPortal.