Bereitschaftsdienst
Richterlicher Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen
An dienstfreien Tagen besteht nur ein gerichtlicher Notdienst. Hierzu ist ein richterlicher Bereitschaftsdienst nach dem gemeinsamen Bereitschaftsdienstplan für den Landgerichtsbezirk Kempten eingerichtet. Dieser ist im Falle des entsprechend dringenden Bedarfs für die ersuchenden Stellen und Einrichtungen sowie die Polizeidienststellen erreichbar.