Zivilverfahren
Das Zivilgericht Lindau (B) ist zuständig für allgemeine streitige Zivilsachen, sofern der Gegenstandswert 5.000,- EUR nicht übersteigt, insbesondere
Streitigkeiten aus Kauf-, Werk-, Dienst-, Reise-, Versicherungs- und Transportverträgen, Mietverträgen über bewegliche Sachen, Leasingverträgen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen sowie Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz (soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Familiengerichts fallen).
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