Strafverfahren
Das Strafgericht ist zuständig für:
- Strafsachen und Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten) gegen Erwachsene, Hernwachsende und Jugendliche
- richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren
- Bewährungsverfahren bei Erwachsenen, Heranwachsenden und Jugendlichen
- Jugendstrafvollstreckung
- Rechtshilfesachen
Nützliche Hinweise:
Broschüre „Als Zeuge vor Gericht“ (Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung)