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Amtsgericht Lindau

Familienverfahren

Das Familiengericht ist zuständig für

  • Ehescheidungen einschließlich des Versorgungsausgleichs
  • Verfahren betreffend die elterliche Sorge und das Umgangsrecht
    (Auf den Wegweiser zum Verfahrensablauf in Kindschaftssachen und die Verfahrensempfehlungen des Arbeitskreises „Lindauer Weg“ wird hingewiesen.)
  • Streitigkeiten, die die durch Verwandtschaft oder Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen
  • Verfahren über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrates
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
  • Verfahren wegen Anfechtung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einem der oben genannten Verfahren
  • geschlossene Unterbringung Minderjähriger
  • Vormundschaften für Minderjährige
  • Pflegschaften für Minderjährige (z.B. Ergänzungspflegschaften bei gesetzlichem Vertretungsausschluss der Eltern)
  • Die Genehmigung von bestimmten Rechtsgeschäften von Minderjährigen
  • Adoptionen

Informationen über die Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe können auf dieser Seite abgerufen werden.

Verfahrensübersicht