Familienverfahren
Das Familiengericht ist zuständig für
(Auf den Wegweiser zum
Verfahrensablauf in Kindschaftssachen und die Verfahrensempfehlungen des
Arbeitskreises „Lindauer Weg“ wird hingewiesen.)
Informationen über die Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe können auf dieser Seite abgerufen werden.