Familienverfahren

Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:
- Ehescheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
- Güterrechtliche Ansprüche
- Ehewohnung und Hausrat
- Adoptionen
- Vormundschaften für Minderjährige
- Pflegschaften für Minderjährige
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Für dringende Angelegenheiten (z. b. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u.a.) stehen wir - nach vorheriger TERMINSVEREINBARUNG - auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Telefon:
08631 6106 - 160, 161, 162 und 163
Telefax:
09 62 19 62 41 46 25