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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist zuständig für die Führung des Grundbuches betreffend alle Gemarkungen im Landkreis Mühldorf am Inn.
Des Weiteren können beim Grundbuchamt Grundbucheinsichten vorgenommen werden, sofern ein berechtigtes Interesse des Antragstellers (z.B. Eigentümer, Gläubiger etc.) vorliegt.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Geschäftsstelle

Zimmer 026
Telefon: 08631 / 6106-144
Telefax: 08631 / 6106-303

Grundbucheinsicht und Grundbuchabschrift

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sogenanntes berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 GBO). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.

Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z. B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels. Als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.

Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.

Die Kosten für Grundbuchabschriften betragen derzeit:

  • einfache Abschrift - 10 Euro
  • amtliche Abschrift - 20 Euro

Erkundigen Sie sich ggf. bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.

Die Möglichkeit der Online-Einsicht über ein automatisiertes Abrufverfahren besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z. b. Behörden, Banken).

Informationen und Formulare

Verfahrensübersicht