Nachlassverfahren
Das Nachlassgericht beim Amtsgericht Mühldorf a. Inn ist örtlich zuständig bei Nachlassverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Mühldorf a. Inn hatte.
Sachlich zuständig ist das Nachlassgericht insbesondere für:
- die Ermittlung und Feststellung von Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- Testamentshinterlegungen
- die Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
- Sicherungsmassnahmen (wie z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
- freiwillige eidesstattliche Versicherungen
- Todeserklärungsverfahren
Erreichbarkeit
Bitte beachten Sie, dass wir nur begrenzte Öffnungszeiten haben und dass ein persönliches Erscheinen ohne Termin nur in Ausnahmefällen möglich ist.
Terminvereinbarung:
08631 / 6106 -101
08631 / 6106 -102
08631 / 6106 -103
08631 / 6106 -104
08631 / 6106 -105
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Geschäftsstelle (Serviceeinheit)
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